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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Fotografie-Dienstleistungen von Alexandra Gellinger
Stand: November 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle fotografischen Dienstleistungen von Alexandra Gellinger, nachfolgend Fotografin genannt, sowie für alle Verträge, Angebote und Lieferungen zwischen der Fotografin und ihren Kundinnen (Brautpaare, Privatkundinnen, Firmen).

Mit der Buchung eines Shootings oder einer Reportage gelten diese AGB als anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn:

  • ein Angebot durch die Fotografin schriftlich (E-Mail/ WhatsApp Nachricht genügt) bestätigt wurde oder

  • der/die Kund*in schriftlich zusagt bzw. einen Shootingtermin verbindlich reserviert.

Mündliche Absprachen sind gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Leistungen der Fotografin

Die Fotografin erbringt fotografische Dienstleistungen, darunter:

  • Hochzeitsreportagen (standesamtlich & freie/kirchliche Trauungen)

  • Couple/Familienshootings

  • Porträt- und Businessshootings

  • Bildbearbeitung & digitale Bildlieferung

Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

4. Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise werden vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert.

  • Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.

  • Bei Hochzeitsreportagen kann eine Anzahlung von 20–30 % fällig werden.

  • Erst nach Zahlungseingang ist der Termin verbindlich reserviert.

  • Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden.

5. Stornierung durch Kund*innen

Bei Stornierungen gelten folgende Regelungen:

  • bis 8 Wochen vor dem Termin: kostenfrei -> Anzahlung wird einbehalten

  • 8–4 Wochen vorher: 30 % des vereinbarten Honorars

  • 4–2 Wochen vorher: 50 %

  • weniger als 14 Tage vorher: 80 %

  • am Veranstaltungstag: 100 %

Bereits erhobene Anzahlungen werden entsprechend angerechnet.

Krankheit oder Notfälle können mit Nachweis individuell geregelt werden.

6. Stornierung durch die Fotografin

Sollte die Fotografin aus gesundheitlichen oder unvorhersehbaren Gründen verhindert sein:

  • wird ein qualifizierter Ersatz aus ihrem Netzwerk vermittelt

  • oder der Vertrag wird aufgehoben, und bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. Bildrechte / Urheberrecht

  • Alle Bilder bleiben urheberrechtlich Eigentum der Fotografin (§ 7 UrhG).

  • Die Kund*innen erhalten ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke (Drucke, Social Media, private Alben).

  • Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

  • Eine Bearbeitung (Filter, Retusche, Zuschnitt) ist nur innerhalb üblicher Social-Media-Anpassungen erlaubt.

  • Bei Veröffentlichung in sozialen Medien ist ein Fotokredit / Nennung der Fotografin erwünscht, jedoch nicht zwingend.

8. Nutzungsrechte der Fotografin

Die Fotografin darf Bilder für folgende Zwecke verwenden, sofern die Kund*innen zugestimmt haben:

  • Website

  • Portfolio

  • Social Media

  • Werbung und Marketing

  • Musteralben und Beispielgalerien

Dies erfolgt mit der Einwilligung durch Vertragsabschluss.

9. Lieferung der Fotos

  • Die Lieferung erfolgt digital über Online-Galerien (z. B. PicTime).

  • Übliche Lieferzeit Hochzeitsreportage: 5-8 Wochen

  • Übliche Lieferzeit Portrait-/Coupleshooting: 4-5 Wochen

  • Rohdaten (RAW) werden nicht herausgegeben.

10. Auswahl & Bearbeitung

  • Die Fotografin wählt die besten Fotos eigenständig aus.

  • Die Bearbeitung entspricht dem Stil der Fotografin (Farblook, Kontraste, Hautretusche).

  • Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Bildmanipulationen wie Bodyshaping, Beauty-Retusche oder Bildmontagen sind nicht Bestandteil der Standardbearbeitung, können aber auf Wunsch kostenpflichtig gebucht werden.

11. Haftung

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Für technische Probleme (z. B. Kameradefekte, Speicherkartenfehler) werden alle zumutbaren Ersatzmaßnahmen getroffen.
In extrem seltenen Fällen der vollständigen Datenverlusts ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag begrenzt.

12. Verpflegung (nur Hochzeitsreportagen ab 6h)

Bei ganztägigen Hochzeitsreportagen verpflichtet sich das Brautpaar, eine einfache Mahlzeit und Getränke bereitzustellen.

13. Anfahrt & Zusatzkosten

  • siehe Angebotsübersicht

  • Parkgebühren, Eintrittspreise oder Reisekosten werden ggf. berechnet

  • Bei Reportagen außerhalb Bayerns können Übernachtungskosten anfallen

14. Aufbewahrung der Bilddaten

Die Fotografin bewahrt Bilddaten mindestens 12 Monate auf.
Eine Langzeitarchivierung ist freiwillig und nicht garantiert.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist 84160 Frontenhausen, sofern gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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